Förderprogramme von Bund und Ländern für den  Hochleistungsluftreiniger TAC V+ von Trotec
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Bundesregierung und Länder fördern Investition in mobile Luftreiniger und CO2-Ampeln

Ob für Schulen, Kitas, Gastronomiebetriebe, Kulturschaffende oder Freiberufler – um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder die Investitionen in Hochleistungsluftreiniger, Aerosol-Schutzwände und CO2-Ampeln mit mehreren Förderprogrammen.

Ihr Weg zum passenden Förderprogramm für virengefilterte Raumluft und eine verbesserte Frischluftzufuhr. Hier geben wir Ihnen einen stets aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder, um das Coronavirus SARS-CoV-2 mithilfe technischer Hilfsmittel einzudämmen. Investieren Sie in TAC V+ Hochleistungsluftreiniger, CO2-Ampeln oder Aerosol-Schutzwände und profitieren Sie von einem passgenauen Förderprogramm für Ihr Vorhaben. Je nach Bundesland und Branche ist eine Förderung von bis zu 100 % der Anschaffungskosten möglich.

Die Erfüllung der in den jeweiligen Förderrichtlinien definierten Anforderungen an die technischen Daten und Eigenschaften ist die Grundvoraussetzung für eine Förderbewilligung. Mit dem Kauf von Trotec-Infektionsschutzlösungen gehen Sie auf Nummer sicher. Trotec-Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie, AirgoClean® One Hochleistungsluftreiniger, Acrylglas-Trennwände mit Aerosol-Schutzkante und BQ30 CO2-Ampeln entsprechen in allen Punkten den Förderrichtlinien für Luftreiniger.

Alle Förderprogramme für mobile Luftreiniger und technische Hilfsmittel auf einen Blick

Stand: 13. September 2022

Die nachfolgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

Förderprogramme für Schulen sowie Kinder- und Behinderten-Tagesstätten

Für Schulen gelten Förderprogramme der Bundesländer

Die Ausstattung von Schulen und überwiegend auch Hochschulen ist Ländersache. Daher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Förderprogramme für Schulen, um Klassenräume mit mobilen Luftreinigungsgeräten, CO2-Ampeln und Aerosol-Schutzwänden auszustatten. Die nachfolgende Übersicht informiert Sie stets aktuell über die unterschiedlichen Förderprogramme der Länder und deren Förderkriterien. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des für Sie geeigneten Förderprogramm und bei der formgerechten Antragstellung. 


Bayern – Förderung von mobilen Luftreinigern für Schulen

Schulen: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“ fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 190 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.

Die Eckpunkte sind folgende:

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
  • Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt bei 50%, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt der 01.05.2021, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
  • Die Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung. 
  • Anträge können bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+ erfüllt alle technischen Anforderungen dieser Richtlinien.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Bayern gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Sachsen - Förderprogramm für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas

Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen können für die Beschaffung von mobilen Luftfiltern Fördermittel beantragen. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat das Kabinett beschlossen.

Mit der Förderrichtlinie wird ein Bundesprogramm zur Anschaffung von mobilen Luftfiltern umgesetzt. Insgesamt 200 Millionen Euro stellt der Bund für die Anschaffung entsprechender Geräte bereit. Für Sachsen stehen etwa zehn Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, das Land weitere 25 Prozent. Gefördert wird der Einsatz von mobilen Luftfiltern nur für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten. Maßgeblich sind die vom Umweltbundesamt definierten Kategorien von Räumen.

Sachsen übernimmt 75 Prozent der Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern

Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent der Anschaffungskosten, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist. Anträge können bis zum 25. November 2021 beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus gestellt werden.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Sachsen gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Sachsen-Anhalt - Förderprogramm für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat in ihrer Kabinettssitzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zum Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zugestimmt. Damit stehen zur Luftreinhaltung an Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt insgesamt über 18 Mio. € an Fördermitteln für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern und CO2-Messgeräten (sogenannte CO2-Ampeln) zur Verfügung.

Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 3.000 Euro je Luftreiniger und bis zu 300 Euro je CO2-Messgerät

Nach aktuellem Sachstand fördert die Landesregierung Sachsen-Anhalt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mobile Luftreiniger und CO2-Ampeln, wobei der Höchstbetrag je CO2-Messgerät 300 Euro beträgt. Die Kosten für Luftreiniger werden bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro je Gerät erstattet. Für den Versand und die Erstinstallation der CO2-Ampeln vor Ort sollen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereitgestellt werden. Für die Installation und Wartung von Luftreinigern erhalten die Schulen pauschal 2.000 Euro je Gerät.

Gefördert werden mobile Luftreiniger und Kohlendioxid-Messgeräte (sogenannte CO2-Ampeln) für schlecht zu belüftende Räume der Kategorie 2, die den vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) veröffentlichten Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit solcher Technologien entsprechen.

  • Die von der Wissenschaft und führenden Aerosolforschern geprüften Trotec-Hochleistungsluftreiniger erfüllen alle Kriterien der Förderrichtlinie und werden bei Antragsbewilligung zu 100 % gefördert!

Die Antragsformulare und die Förderrichtlinien werden in Kürze auf der Internetseite des Landesverwaltungsamts veröffentlicht. Weitere Informationen v.a. über technische Voraussetzungen der Geräte finden Sie hier ...

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Sachsen-Anhalt gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Niedersachen - Förderrichtlinie Lüften an Schulen

Vor dem Hintergrund der neuen Delta-Variante von SARS CoV-2 und der Ermangelung von Impfangeboten für jüngere Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren wird die Richtlinie „Sächliche Schutzausstattung für Schulen“ mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen“ fortgeschrieben.

Klassen und sonstige Unterrichtsräume, die nur eingeschränkt belüftbar sind, können mit mobilen und stationären Luftfilteranlagen ausgestattet werden. Diese Fördermöglichkeit besteht für alle Schulen Gleiches gilt für Anzeigegeräte zum CO2-Gehalt der Luft im Bereich der Klassenräume („CO2-Ampeln“). Auch diese können nach wie vor gefördert werden, sofern sie einen Messbereich von mindestens 3.000 ppm aufweisen. Erforderlich ist zudem eine Alarmierungsfunktion (z. B. optische Anzeige oder akustisches Signal). Neu hinzu kommt eine Schwerpunktfördermöglichkeit für Klassen und sonstige Unterrichtsräume der Schuljahrgänge 1 - 6, da für Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe absehbar keine Impfangebot zur Verfügung stehen wird. Um angesichts der Delta-Variante den Schutzstatus für diese Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, können technische Lüftungsunterstützungsmaßnahmen aus dem neuen Programm finanziert werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einfache Zu-/Abluftanlagen (sog. Fensterventilatoren) oder automatisierte kontrollierte Fensterlüftungen handeln. Diese neue Fördermöglichkeit besteht für alle Klassenräume dieser Jahrgänge. Also unabhängig davon, ob die Räume gut oder weniger gut belüftet werden können, die Fensterventilatoren könnten so oder so angeschafft werden.

Niedersachsen übernimmt bis 80 Prozent der Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln

Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau von mobilen Luftreinigern vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger. Das Förderprogramm wird 20 Millionen Euro umfassen. Das Geld kommt aus dem Corona-Sondervermögen.

Mobile Luftreiniger wie der AirgoClean One und der TAC V+ werden durch das Land gefördert. Es können mehrere Geräte je Raum gefördert werden. Förderfähig ist die Anschaffung oder Anmietung der mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

Dies ist insbesondere anzunehmen für

  • Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können (Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt),
  • innenliegende Fachräume,
  • Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können,
  • Unterrichtsräume, wenn die Lüftung eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und damit eine Unterrichtsstörung bedeutet. Zum Beispiel, wenn der erforderliche Platz vor den geöffneten Fensterflügeln im Raum nicht vorhanden ist und die Fensterflügel somit in den Sitzbereich der Schülerinnen und Schüler hineinragenund diese daher während des Lüftens ihre Plätze verlassen müssen.
  • Räume, die nicht die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie Lüftung (ASR Lüftung 3.6) erfüllen.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat auf der Basis des aktuellen Wissensstandes dazu folgende Merkblätter veröffentlicht:

  • Bedeutung mobiler Luftreinigungs-Geräten für Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 Prüfsteine und Handlungsempfehlungen
  • Mobile Luftfilteranlagen in Klassenräumen – eine sinnvolle Ergänzung zur Lüftung?

Diese Merkblätter und weitere Hinweis finden Sie unter https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/umweltmedizin/luft/coronavirus_schulen/coronavirus-schulen-199250.html

Ebenso gefördert wird die Beschaffung von Luftgüteampeln (CO2-Ampeln) ( zur Unterstützung der bedarfsorientierten infektionsschutzgerechten Lüftung.

Zuwendungsanträge sind bis zum 30.11.2021 zu stellen.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus NRW gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Nordrhein-Westfalen – Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung

Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtag Nordrhein-Westfalen hat am27.08.2021 ein 90-Millionen-Euro-Lüftungs- und Förderprogramm für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas freigegeben. Ab sofort können Kommunen und Schulaufwandsträger Förderanträge zur Beschaffung von mobilen AirgoClean One und TAC V+ Luftreinigern zur Senkung des indirekten Infektionsrisikos in Kindertagestätten und Schulen auf dem eigens dafür eingerichteten Online-Portal stellen.

NRW übernimmt bis zu 4.000 Euro je Gerät + 500 Euro für Wartung und Betrieb

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben - höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät. Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt.

Gefördert werden mobile Luftreiniger für Räume der so genannten Kategorie 2 – also Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, die keine raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt. Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Bei einer zusätzlich Betreuung von Kindern über 12 Jahren, können Förderanträge für sämtliche Räume der Kategorie 2 gestellt werden.

Klares Votum für HEPA-Filtertechnik der Filterklassen H13 und H14

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung folgt mit den Kriterien für förderfähige Raumluftreiniger in weiten Teilen den Empfehlungen der Wissenschaft, wonach nur mobile Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filtertechnik der Filterklassen H13 oder H14 mit einem hohen Abscheidegrad von 99,95 Prozent (H13) bzw. 99,995 Prozent (H14) einen zuverlässigen Schutz vor Viren in der Raumluft gewährleisten. Filter unterhalb dieser Filterklassen halten viele Experten für nicht geeignet, extrem kleine Virenpartikel zuverlässig und dauerhaft aus der Luft zu filtern. Gefördert werden daher ausschließlich Luftreinigungsgeräte wie der AirgoClean One mit HEPA-Filtertechnologie der Filterklasse H13 oder Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie mit HEPA-Filtern der Filterklasse H14, Geräte mit UV-C-Technik oder sogenannte Kombinationsgeräte, wo beide Verfahren zum Einsatz kommen. Weiter heißt es in der Meldung des Ministeriums: „Die Geräte müssen so bemessen sein, dass ihr stündlicher Mindestvolumenstrom dem 4-fachen Raumvolumen entspricht und eine möglichst geringe Geräuschemission erreicht wird. Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht oder automatisch (zum Beispiel durch Erhitzen) selbst gereinigt werden. Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden.“

Filter-Innovation von Trotec hält Einzug in NRW-Förderrichtlinie

Trotec begrüßt, dass die innovative Thermo-Dekontaminations-Technik des TAC V+  Hochleistungsluftreinigers Einzug in die Förderrichtlinie des Landes NRW gefunden hat. Durch diese erstmalig beim Hochleistungsluftreiniger TAC V+ eingesetzte Technologie wird der hitzebeständige Spezialfilter „made in Germany“ regelmäßig, für ca. 15 Minuten, auf ungefähr 100 °C erhitzt. Dabei werden die ausgefilterten Viren denaturiert, also praktisch zerstört. Dies erfolgt zeitlich frei einstellbar und vollautomatisch, z. B. einmal wöchentlich nachts außerhalb der Büro- oder Unterrichtszeiten. Durch die Erhitzung wird darüber hinaus auch der Entstehung von Bakterien, Biofilmen und Filtergeruch entgegengewirkt, ohne gesundheitsschädliche chemische Zusatzstoffe oder UV-C-Strahlung.

  • Die von der Wissenschaft und führenden Aerosolforschern geprüften Trotec-Hochleistungsluftreiniger erfüllen alle Kriterien der NRW-Förderrichtlinie und werden bei Antragsbewilligung zu 100 % gefördert!

Die Anträge können bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich im NRW Online-Portal gestellt werden.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus NRW gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Hamburg – Mobile Luftfilteranlagen für Klassenzimmmer

Neu, 20.07.2021

Bis zum Herbst sollen 10.000 mobile Luftreiniger in den Klassenräumen der Hamburger Schulen stehen. Dafür will die Stadt Hamburg 30 bis 40 Millionen Euro investieren. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren wurde bereits gestartet.

Bislang bekannte Eckpunkte:

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.

  • Der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+ erfüllt alle bislang bekannten technischen Anforderungen dieses Programms.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Hamburg gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Berlin – Investitionsprogramm für Raumluftreiniger an allen Berliner Schulen

Der Berliner Senat hat am 03. November 2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Raumluftreinigern beschlossen. Für die Anschaffung wurden 4,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ob die Schulen geeignete Raumluftreiniger eigenverantwortlich auswählen können, oder ob diese von der Berliner Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Für Schulen aus Bayern gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Brandenburg – Förderprogramm für Schulen und Kitas

Für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen und Kitas können die Träger der Einrichtungen in Brandenburg Förderung beantragen für die Investitionen in die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte und in Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation. Dafür stehen rund 12,8 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Schulträger öffentlicher und freier Schulen können die Fördermittel beim Bildungsministerium (MBJS) bis zum 24. November 2021 ausschließlich via ZENSOS beantragen. Die Investitionen sollen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung beträgt 80% höchstens jedoch 4.000 EUR der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je erforderlichem mobilen Luftreinigungsgerät oder je Raum bei Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation gemäß Punkt 2 der Förderrichtlinie. Die Kosten der Einweisung des Personals der Träger in die Nutzung sowie Wartung der Geräte sind mit einer Pauschale von 20% in der Zuwendung enthalten. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus den Anschaffungskosten und den Kosten für Wartung und Unterweisung. Die auf die Erfüllung des Zuwendungszwecks gerichteten zuwendungsfähigen Ausgaben sind im Rahmen des Verwendungsnachweises zu erklären.

Für finanzschwache Kommunen beträgt die Zuwendung 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben höchstens jedoch 5.000 EUR. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Als Kriterium zur Definition von Kommunen als finanzschwach wird in diesem Kontext die Erforderlichkeit zur dreimaligen Aufstellung eines Haushaltsicherungskon-

Weitere Informationen v.a. über technische Voraussetzungen der Geräte finden Sie hier ...

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Sachsen gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

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Schleswig-Holstein – Förderprogramm für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Für die Beschaffung mobiler Geräte zur Raumluftreinigung in gemeinschaftlich genutzten

Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren sowie in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege ergänzen in Schleswig-Holstein Landesmittel in Höhe von 3,4 Mio. Euro die Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 6,8 Mio. Euro.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist begrenzt auf 2.625 Euro je Gerät und auf 375 Euro zusätzlich als einmalige Pauschale für Wartung und Betrieb.

Weitere Informationen v.a. über technische Voraussetzungen der Geräte finden Sie hier ...

Bewilligungen sind nur möglich, wenn entsprechende Anträge bis zum 20.11.2021 vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Sachsen gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Rheinland-Pfalz – Förderprogramm für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen, die die Frischluftzufuhr in Schulräumen

unterstützen sowie die Ausstattung von Räumen in Schulgebäuden, Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflegeeinrichtungen mit mobilen Luftreinigungsgeräten.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt bei Maßnahmen zur Unterstützung der Frischluftzufuhr bis zu 50 Prozent, jedoch höchstens 750 Euro pro Raum. Bei mobilen Luftreinigungsgeräten beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 2.000 Euro pro Gerät.

Weitere Informationen v.a. über technische Voraussetzungen der Geräte finden Sie hier ...

Anträge können bis zum 15.11.2021 gestellt werden.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Sachsen gelten beim Kauf von Trotec-Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Hessen – Förderung von Raumluftreinigern für Klassenräume

Das Kultusministerium arbeitet an einem neuen Konzept für das kommende Schuljahr. Die Landesregierung sei bereit, die Fördermittel für das Anschaffen von mobilen Luftreinigern aufzustocken, wenn sie denn von den Kommunen abgerufen würden.

Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen bereits Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.

Für Schulen aus Hessen gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem "Berater-Team Luftreinigung":

Telefon: (02452) 962-730
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Saarland – Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für öffentliche Schulen

Um die kommunalen Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten "bedarfsorientiert" zu unterstützen, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Fördermittel in Höhe von 4 Mio. Euro bereit. Gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 pro Klassensaal. Der kommunale Schulträger hat bei der Wahl bzw. dem Einsatz der mobilen Raumluftreiniger neben der hinreichenden Filterwirkung zumindest auf die folgenden Kriterien zu achten:

  • ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
  • möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
  • sachgerechter Betrieb und Wartung
  • Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie

Die Förderhöhe beträgt 100 % der Anschaffungskosten.

Für Schulträger aus dem Saarland gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem "Berater-Team Luftreinigung":

Telefon: (02452) 962-730
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Thüringen – Förderung infrage kommender Luftreiniger für Schulen

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung. „Wir stellen schnell und unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern.

Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern. Die staatlichen Schulträger, also die Landkreise und kreisfreie Städte, können hier eigenverantwortlich planen und entsprechendes Material oder Technik beschaffen. Wenn die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter es aus Infektionsschutzgründen für sinnvoll erachten, bestimmtes Equipment oder Geräte anzuschaffen, kann schnell gefördert werden“, so Staatssekretärin Susanna Karawanskij.

Anträge können noch bis zum 20.12.2021 eingereicht werden.

Für Schulen aus Thüringen gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

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Baden-Württemberg – 50 % Fördermittel für mobile Luftreiniger und CO2-Sensoren

Das Land Baden-Württemberg stellt 70 Millionen Euro Fördermittel für mobile HEPA-Luftreiniger (H13 oder H14) und CO2-Sensoren bereit, damit die Schulen bei steigenden Infektionszahlen offen bleiben können.

Förderfähig im Sinne des Förderprogramms des Landes sind ausschließlich mobile Raumluftfiltergeräte mit Filtertechnologie. Dabei muss es sich um HEPA-Filter der Klassen H 13 oder H 14 nach DIN EN 1822 handeln. Die technischen Details, die für die Förderfähigkeit der mobilen Raumluftfiltergeräte maßgeblich sind, können Sie der Anlage zur Förderrichtlinie entnehmen, die das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erarbeitet hat.

Die Eckpunkte sind folgende:

  • Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren;
  • Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren;
  • Gefördert werden CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
  • Gefördert werden mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
  • Der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+ , der Hochleistungsluftreiniger AirgoClean One und der CO2-Sensor BQ30 zählen zu den förderfähigen Investitionen.

Für Schulen, Kitas und heilpädagogische Tagesstätten aus Baden-Württemberg gelten beim Kauf von Trotec- Hochleistungsluftreinigern und CO2-Sensoren subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
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Mecklenburg-Vorpommern - Förderung von mobilen Luftreinigern und CO2-Ampeln für Schulen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt ein Förderprogramm auf, mit dem die Schulträger bei der Verbesserung des Lüftungsmanagements in Schulgebäuden unterstützt werden. Über den MV-Schutzfonds stehen 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit. Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte.

Die bisher bekannten Eckpunkte:

  • Das Bundesland übernimmt 60 Prozent der Anschaffungskosten, die übrigen 40 % sind vom Schulträger aufzubringen.
  • Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion und Luftqualitätsmessgeräte mit Anzeige des CO2-Gehalt.
  • Je regelmäßig genutztem Unterrichtsraum in öffentlichen und freien Schulen kann die Anschaffung eines CO2-Messgerätes mit Ampelfunktion gefördert werden.
  • Der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+ zählt zu den förderfähigen Investitionen.

Der Finanzausschuss des Landtags muss dem Vorhaben noch zustimmen. Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen öffentliche und freie Schulträger einen entsprechenden Förderantrag beim Landesförderinstitut M-V stellen.

Für Schulträger aus Mecklenburg-Vorpommern gelten beim Kauf von TAC V+ Hochleistungsluftreinigern subventionierte Sonderpreise. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie den Sonderkonditionen für Schulen erhalten Sie bei unserem "Berater-Team Luftreinigung":

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Bremen
Deutschland

Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für dieses Bundesland aktuell nicht vor.

Weitere Informationen zu unseren Sonderkonditionen für Schulen und Bildungseinrichtungen erhalten Sie bei unserem "Berater-Team Luftreinigung":

Herr Jochem Weingartz
Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Förderprogramme für Unternehmen, Kultur und Gewerbe

Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger

Um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen mit mehreren Bundesprogrammen die Investitionen in TAC V+ Hochleistungsluftreiniger.

Corona-Überbrückungshilfe IV

Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV können Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen die Anschaffungskosten von TAC Hochleistungsluftreinigern, Co2-Ampeln und Acrylglas-Schutzwänden als erstattungsfähige Fixkosten gelten machen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Zeitraum Januar bis März verzeichnet haben. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.

Was und wie wird gefördert?

Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Mobile Luftreiniger, Raumteiler, CO2-Ampeln und Acrylglas-Schutzwände gelten als förderfähige Hygienemaßnahmen. Diese Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist nur dann erforderlich, wenn die geltend gemachten Kosten im Förderzeitraum insgesamt 10.000 Euro überschreiten.

Die Überbrückungshilfe IV erstattet die monatlichen Fixkosten in Höhe von:

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
  • 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
  • Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat. Junge Unternehmen können andere Vergleichsumsätze heranziehen.

Mit diesem staatlichen Zuschuss kostet ein TAC V+ Hochleistungsluftreiniger:

  • bei 90 % Fixkosten Erstattung: 349,50 €
  • bei 60 % Fixkosten Erstattung: 1.398,00 € (zzgl. MwSt.)
  • bei 40 % Fixkosten Erstattung: 2.097,00 € (zzgl. MwSt.)

Übrigens: Nun sind auch "Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche" förderungsfähig. Bei mehr als 70% Umsatzeinbruch gibt es also auch unser Sortiment zur Beheizung, wie zum Beispiel unsere Infrarotstrahler, oder unsere Acrylglasplatten-Schutzwände mit wissenschaftlich empfohlener Aerosol-Schutzkante, zu 90% erstattet. Weiterhin unterstützt die Überbrückungshilfe III Plus Sie bei für Hygienemaßnahmen notwendigen Einmalartikeln, wie Schutzmasken, Schnelltests und Desinfektionsmitteln.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de

Förderprogramme für Unternehmen allgemein
Förderprogramme für Kultur und Medien

NEUSTART KULTUR – Fördermaßnahme "Zentren 2"

Mit der Fördermaßnahme „Zentren 2“ des Programms NEUSTART KULTUR werden Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt.

Mit den für diesen Bereich einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von bis zu 27,5 Millionen Euro sollen „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ umgesetzt werden, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. 

Antragsberechtigt sind:

  • Kulturzentren
  • Literaturhäusern
  • soziokulturellen Zentren
  • soziokulturellen Initiativen


Erstattet werden die Kosten für Infektionsschutz-Lösungen wie z.B.:

Es sollten mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen konnte hiervon abgewichen werden. Die Mittel konnten in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.

Veröffentlichung der Ausschreibung / Beginn der Antragsberatung: 01.11.2021

Die Antragsstellung ist bis zum 30.11.2021 möglich. Das Portal schließt, sobald alle Fördermittel beantragt wurden.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf auf der Informationsseite des Bundesverband Soziokultur e.V. sowie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: (02452) 962-730
Mail: vertrieb@trotec.de