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Dies sind die allgemeinen Anbieterinformationen und die Hinweise auf das Zustandekommen des Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TROTEC®GmbH für im Gewerblichen oder im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnde Käufer.


Zustandekommen des Vertrages mit TROTEC® im regulären Kauf.

TROTEC® offeriert als Anbieter auf diesem Internetshopangebot die eingestellten Artikel als ein unverbindliches Angebot an die Kaufinteressenten zum Vertragsschluss über den angebotenen Artikel/Dienstleistung. Der Kaufinteressent hat die Möglichkeit, durch ein Anklicken des entsprechenden Buttons den/die gewünschten Artikel in den virtuellen Warenkorb zu legen. Die im virtuellen Warenkorb gesammelten Artikel können jederzeit über das Anklicken des Warenkorbsymbols aufgerufen werden. In der Ansicht Warenkorb können sodann die Artikel angesehen, deren Menge verändert oder aus dem Warenkorb gelöscht werden. Durch die weiteren Schritte des Bestellvorgangs leitet sie dann das System mit Hilfe von Anleitungen. Vor dem Abschluss der Bestellung besteht jederzeit die Möglichkeit, die Bestellinhalte zu verändern, Daten zu korrigieren oder zu löschen. Benutzen Sie dazu bitte die Anleitungen zur Änderung oder den „Zurück-Button“ des Browsers. Erst durch das im letzten Schritt des Bestellvorgangs, das Anklicken des Bestellbuttons, geben Sie die Willenserklärung ab, den Artikel/die Leistung zu dem angegebenen Preis zu erwerben. Damit ist ihre Willenserklärung bindend und unwiderruflich. Die Abgabe der Willenserklärung erfolgt durch das Betätigen des „Bestellung absenden” Buttons am Ende des Bestellvorgangs. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung durch TROTEC® unmittelbar nach dem Absenden in Textform durch automatisierte Email. Mit dieser Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. 

Vertragsinhalt und Speicherung

Der Vertragsinhalt wird gespeichert und ist in der Bestellbestätigung per Email nebst allen relevanten Angaben wie Anbieterkennzeichnung, Bestellinhalte sowie die AGB in Textform enthalten. Die Vertragsbedingungen können auch jederzeit unter dem folgenden Link: https://de.trotec.com/shop/agb-fur-geschaftskunden abgerufen werden. Den Inhalt der Bestellung, auch früherer können unter dem Bereich „Kunden Login” eingesehen und abgerufen werden, sofern eine Kunden-Registrierung erfolgte.
Jede Seite des Angebotes von TROTEC® kann über die Druckfunktion des Browsers oder über den unten befindlichen Button „Seite drucken“ jederzeit ausgedruckt werden.

Sprachen

Sie können den Shop in verschiedenen Sprachen erleben; die Vertragssprachen sind Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch. Für die Vertragsbeziehungen und die Abwicklung gilt indes stets die deutsche Sprache.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TROTEC® GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Die TROTEC® GmbH (im Folgenden TROTEC®) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von TROTEC® in Textform ausdrücklich anerkannt und in den Vertrag einbezogen und gelten dann nur für den jeweiligen Vorgang.

2. Vertragsgegenstand

Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung/Leistung des Kaufvertrages ergeben sich aus der Artikelbeschreibung, wie sie aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Angebot von TROTEC® ersichtlich sind. Zusicherungen gelten nur, wenn sie sich in der Artikelbeschreibung befinden oder von TROTEC® in Textform zugesichert wurden.

3. Zahlungsbedingungen / Gegenansprüche

Die Zahlung erfolgt variabel und bequem im Wege der Kreditkarte, per Paypal-Expresskauf, per Vorauskasse oder per Rechnung (nur für öffentliche Einrichtungen).

  1. Im Falle der Wahl der Zahlung per Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag von TROTEC® dem Kreditkartenunternehmen gegenüber mit Abschluss der Bestellung berechnet. Nach Gutschrift bei TROTEC® erfolgt der Versand der bestellten Ware. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der/des jeweiligen Kreditkarten ausgebenden Bank/Unternehmens ergänzend. Die Abwicklung erfolgt über Saferpay, ein geprüftes Kreditkartenzahlsystem, das im Rahmen der Zahlungsvorgänge eine Validitätsüberprüfung durchführt. TROTEC® speichert die Kreditkartendaten nicht. Lesen Sie hierzu bitte auch die Datenschutzerklärung.
  2. Im Falle der Wahl der Zahlung mit dem PayPal© - System richtet sich die Abwicklung nach den von PayPal© vorgegebenen Bedingungen. Einzelheiten erfahren Sie hier: PayPal© oder im Info-Center.
  3. Im Falle der Wahl der Zahlung per Vorkasse wird TROTEC® die Bestellung in Textform bestätigen und erhebt den Rechnungsbetrag per Rechnung. Diese ist unmittelbar zahlbar. Nach Zahlungseingang erfolgt der Versand der bestellten Ware/Bereitstellung der Leistung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der gesetzlichen Regelung Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintritt.
  4. Im Falle der Wahl der Zahlung mittels Rechnung (nur für öffentliche Einrichtungen,) erfolgt der Versand der Waren unmittelbar nach Bestellung. Die Rechnung ist unmittelbar zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren, dass die Zahlung binnen fünf Werktagen nach Zugang der Rechnung auszugleichen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von einer Mahnung Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch eintritt (§ 286 Abs. 2 BGB), vorbehaltlich der Verzugsregelung aus Satz 3. Es wird darauf hingewiesen, dass der Empfänger der Rechnung gem. § 286 BGB spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang Zahlung leistet.
  1. Soweit TROTEC® nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Erwerbers beeinträchtigen, etwa den Zahlungspflichten, ist TROTEC® befugt, die Ausführung der Bestellung bis zur Leistung einer Sicherheit (etwa Bürgschaft) oder Erfüllung (etwa Zahlung) zu verweigern; TROTEC® wird hierfür eine angemessene Frist setzen (§ 321 BGB).
  2. Die Aufrechnung des Erwerbers gegenüber TROTEC® ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung

  1. Soweit eine Lieferung aufgrund fehlender Selbstbelieferung unmöglich wird, ist TROTEC® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. TROTEC® wird den Erwerber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  2. Die Lieferung erfolgt binnen 1 bis 3 Werktagen innerhalb der EU. Außerhalb der EU beträgt die Lieferzeit 3 bis 5 Werktage. Diese Lieferangaben beziehen sich auf den Zeitraum nach Bestellungseingang bei Zahlungsbestätigung. Die Angaben zur Versandfertigkeit beziehen sich auf die Vorrätigkeit am Zentrallager und zur Versendung nach Zahlungsbestätigung. Die Lieferzeit ab Bestellung richtet sich daher auch nach der gewählten Zahlungsart (etwa Paypal® oder Kreditkarte) und der Verfügbarkeit. Lesen Sie hierzu auch die Lieferstatusanzeige.
  3. Wird der Leistungsgegenstand oder -umfang auf Wunsch des Erwerbers nach der Annahme des Angebotes (durch TROTEC®) verändert, so setzt dies in jedem Fall eine neue angemessene Lieferfrist, auch für den unveränderten Teil der Bestellung in Lauf.
  4. Der Erwerber kann zwei Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist TROTEC® schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist, mindestens aber 10 Tagen, den Vertrag zu erfüllen. Dies gilt nicht, wenn der Erwerber eine Mitwirkungshandlung zur Erfüllung durch TROTEC® unterlassen hat oder verweigert. Leistet TROTEC® nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Dies gilt nicht, wenn die Überschreitung der Frist auf höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie etwa Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten von TROTEC® oder Unterlieferanten eintreten, beruhen. Handelsübliche Abweichungen behält sich TROTEC® vor, sofern der Leistungsgegenstand nicht erheblich geändert wird und diese für den Erwerber zumutbar ist.
  5. Die farbliche Darstellung auf einem Bildschirm kann von der Echtfarbe geringfügig abweichen.

5. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr für jeglichen Verlust oder die Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe an oder Annahmeverzug durch den Erwerber, beim Versendungskauf bereits mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person über. Falls der Versand ohne Verschulden von TROTEC® unmöglich oder wegen fehlender Mitwirkung des Erwerber gehindert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Erwerber über.
  2. TROTEC® behält sich das Recht vor, die Ware auf einem anderen als dem angegebenen Transportweg zu versenden; auch bei abweichender Anweisung durch den Erwerber, wenn hierdurch kein erheblich höheres Risiko der Verschlechterung oder des Unterganges bewirkt wird. Eine Haftung nach § 447 II BGB wird auf den Fall der groben Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  3. Nicht als Transportschäden anerkannt werden können die Schäden, die bei den als Transportschadensware ausgewiesenen Artikeln bereits bei Abschluss des Vertrages als solche in der Artikelbeschreibung vorhanden waren.

6. Abnahme und Schadensersatz

Der Erwerber hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Transportschäden zu untersuchen und TROTEC® umgehend vorhandene Schäden in Textform anzuzeigen. Soweit ein berechtigter Transportschaden gerügt wird, wird TROTEC® die gesetzlichen Rechte nach eigener Wahl an den Erwerber abtreten oder im eigenen Namen geltend machen; für letzteres verpflichtet sich der gewerbliche Erwerber, TROTEC® zur Erhebung im erforderlichen Umfang zu ermächtigen.

  1. Gerät der Erwerber in Verzug der Annahme, trägt er jegliche Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung, es sei denn, TROTEC® träfe der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz. TROTEC® ist in diesem Fall befugt, die erneute Versendung abzulehnen und kann vom Erwerber die Vorauszahlung der erneut anfallenden Versandkosten binnen angemessener Frist verlangen.
  2. Kommt der Erwerber innerhalb der Frist nach vorstehendem Buchstaben b. der Pflicht zur Abholung oder zur Zahlung der Versandkosten nicht nach, ist TROTEC® berechtigt vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz zu verlangen.
  3. Soweit TROTEC® berechtigt vom Vertrag zurücktritt, ist TROTEC® berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt 30% des Nettowarenwertes zzgl. weiter entstandener Transport- und Lagergebühren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Erwerber bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7. Gewährleistung

  1. Neuware
    Für die Bestellung neu hergestellter Sachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Anlieferung/Abholung der Ware. Die Ware ist unverzüglich bei Anlieferung/Abholung auf vorhandene Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Werktagen ab Anlieferung/Abholung oder Kenntnis der Ware in Textform bei TROTEC® anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind binnen drei Werktagen ab Auftreten des Mangels in Textform bei TROTEC® anzuzeigen.
    2. Ist der Kauf ein beiderseitiger Handelskauf, so wird vereinbart, dass der Rügepflicht nach § 377 HGB genügt ist, wenn die Mangelmitteilung binnen zwei Werktagen ab Zugang der Ware oder Entdeckung des Mangels in Textform bei TROTEC® eingeht.
    3. Liegt ein Mangel vor oder tritt ein solcher während der Gewährleistungsfrist auf, so ist TROTEC® berechtigt, nach Wahl diesen Mangel durch Nachlieferung, Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beseitigen. Wird auch bei zweimaliger Mangelbeseitigung hierdurch keine Mangelfreiheit erreicht, so bleiben dem Erwerber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erhalten.
    4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers oder von TROTEC® nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.
    5. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel und Zubehör.
    6. Restposten und Transportschadensware gelten als Neuware, wenn sie nicht ausdrücklich als Gebrauchtgerät gekennzeichnet sind.
    7. Selbständige Garantieleistungen des Herstellers oder von TROTEC® bleiben von den vorstehenden Vorschriften unberührt.
    8. Für Software, soweit sie Gegenstand des Leistungsumfangs ist, gilt ergänzend Ziffer 11.
  2. Gebrauchtware
    Für die Bestellung gebrauchter Sachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Gebrauchte Sachen, auch die im Erwerberauftrag angebotenen, und Vorführgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
    2. Ausdrückliche Gewährleistungsaussagen, Zusicherungen oder Garantieleistungen in der Artikelbeschreibung bleiben davon unberührt.
    3. Für Software, soweit sie Gegenstand des Leistungsumfangs ist, gilt ergänzend Ziffer 11.

8. Haftung

Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sei es etwa wegen Nichterfüllung, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und unerlaubter Handlung sind gegen TROTEC®, sowie gesetzlichen Vertretern, sowie gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen aus Eigenschaftszusicherung, die den Erwerber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

TROTEC® haftet im übrigen

  1. in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden, dem seiner gesetzlichen Vertreter und dem seiner leitenden Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
  2. außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalspflichten, hier auch der einfachen Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Haftung wird der Höhe nach auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

9. Freistellung

Vorstehender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss nach den Ziffern 7 und 8 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des von TROTEC® oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TROTEC® beruhen.

10. Datenschutz/Info

Lesen sie bitte die Datenschutzerklärung im Hauptmenu unter Datenschutzerklärung.

11. Besonderheiten bei Softwarebestandteilen / Softwarelieferungen

Soweit Software zum Betrieb und/oder Nutzung des Leistungsgegenstandes oder Teilleistung der Lieferung gehört, gelten die nachfolgenden besonderen Bedingungen.

  1. Die Software darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet und genutzt werden. Jede Vervielfältigung ist untersagt, es sei denn, der jeweilige Software - Hersteller hat dies ausdrücklich gestattet. Es gelten in jedem Fall die Lizenzbedingungen des Herstellers.
  2. In jedem Fall sollten die Schutzrechte, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, wie etwa den europäischen und internationalen Urheberrechtsgesetzen, den Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten ergeben, beachtet werden.
  3. TROTEC® gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Softwarebestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerangaben.
  4. Es gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Softwarehersteller, die in diesem Fall auch als Vertragsbestandteil in den Vertrag einbezogen werden.

12. Zugaben / verbundene Geschäfte

Soweit bei einzelnen Artikeln kostenfreie Zugaben enthalten sind, sind diese mit dem Hauptgeschäft gekoppelt und können nicht isoliert angefochten werden. Das Eigentum an den Zugaben geht erst mit Ablauf der Widerrufsfrist für den Hauptartikel auf den Erwerber über.

  1. Wird das Hauptgeschäft widerrufen, ist auch die Zugabe als Bestandteil des Grundgeschäfts und noch im Eigentum von TROTEC® stehend, mit zurückzusenden.

13. Besonderheiten bei Artikeln im Außenhandel

Bestimmte Artikel sind nur für den innereuropäischen Markt bestimmt und unterliegen Ausfuhrverboten in Drittländer. Soweit die Veräußerung eines Artikels durch gesetzliche Bestimmungen untersagt ist, behält sich TROTEC® vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu widerrufen und wird den Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis setzen und etwaige gezahlte Beträge unverzüglich erstatten.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten 52525 Heinsberg; dieser gilt auch für Wechsel und Scheckforderungen.

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts, auch wenn der Erwerber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder in das Ausland geliefert wird. Gleiches gilt, wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt später ins Ausland verlagert oder unerreichbar ist.

Anbieterkennzeichnung:

Trotec GmbH
Grebbener Straße 7
52525 Heinsberg
Telefon: +49 2452 962-450
Telefax: +49 2452 962-92450
E-Mail: online@trotec.de

Registergericht der Gesellschaft: Amtsgericht Aachen - HRB 13453
vertreten durch Geschäftsführer: Joachim Ludwig, Sascha Linden

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Trotec GmbH nimmt nicht am Schlichtungsverfahren teil.