Beurkundungen und Beglaubigungen während der Corona-Pandemie
Trotec-Luftreiniger schützen Mitarbeiter und Mandanten im Notariat
Die Coronapandemie hat viele Notare kalt erwischt.
Die Coronapandemie stellt Notare vor vollkommen neue Herausforderungen. Selbst bei höchsten Inzidenzen muss das Notariat geöffnet und besuchbar bleiben, da eine Vielzahl notarieller Amtshandlungen eine systemkritische Bedeutung haben. „So sind etwa ältere oder schwerkranke Menschen ggf. auf die kurzfristige Vorbereitung und Beurkundung von Testamenten oder anderen Verfügungen von Todes wegen sowie von Vorsorgevollmachten angewiesen. Gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Umstrukturierungen oder Anteilsverkäufe können zum Schutz oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen eilbedürftig sein. Schließlich ist die Bestellung von Grundschulden und anderen Kreditsicherheiten auch in der Krise von besonderer Bedeutung.“, so die Bundesnotarkammer in einem FAQ zum Berufsrecht.
Mit dieser Pflicht zur Offenhaltung der Geschäftsstelle müssen Notare daher besondere Maßnahmen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes treffen, um sich, das Notariats-Team sowie die Mandanten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.
Mit mobilen Hochleistungsluftreinigern, Acrylschutzwänden und CO2-Messgeräten unterstützt Trotec Notariate bei der Umsetzung sicherer Hygienekonzepte.
Zahl der Verfügungen für Krankheit und Tod während Corona stark angestiegen
Viele Notare spüren seit Beginn der Pandemie eine stark ansteigende Zahl von notariellen Verfügungen und Vollmachten für den Todesfall oder eine schwere Erkrankung. Die Zeit im Lockdown hat die Menschen zum Nachdenken angeregt – insbesondere Ältere und Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen als besonders gefährdet gelten, wollen noch zu Lebzeiten testamentarische Angelegenheiten oder Vorsorgethemen erledigt wissen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch bereits mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierte Personen um einen Termin anfragen.
3G-Regel findet bei Notariaten keine Anwendung
Während jedoch in der Gastronomie (je nach Bundesland) die 2G- oder 3G-Regelung gilt, womit nur geimpften, genesenen oder negativ getestete Personen Zutritt gewährt werden kann, dürfen Notare ihre Beurkundungen nicht vom Vorlegen eines negativen Schnell- oder Selbsttests abhängig machen. Auch dann nicht, wenn ein entsprechender Test vom Notariat organisiert oder bezahlt wird, betont die Bundesnotarkammer. Vielmehr müsse das Notariat im Sinne einer niedrigschwelligen Erreichbarkeit für die rechtssuchende Bevölkerung geeignete Maßnahmen ergreifen, die eine Wahrnehmung von Terminen am wenigsten erschwert.
Bundesnotarkammer empfiehlt den Einsatz von Luftreinigern
Mit dem Tragen von Masken, Anpassungen im Organisationsablauf und dem Einsatz technischer Hilfsmittel, wie z. B. Luftfilter, stünden bewährte Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen das Infektionsrisiko in den Notariaten signifikant gesenkt werden kann, heißt es in den Empfehlungen der Bundesnotarkammer.
Hohes Corona-Infektionsrisiko bei Beurkundungsterminen
Durch die zunehmende Zahl an Beurkundungsterminen steigt auch unweigerlich das Corona-Ansteckungsrisiko im Notariat. Bereits am Empfang, wo Mandanten begrüßt und empfangen werden, können größere Tröpfchen aber ebenso winzig kleine Aerosole, die beim Sprechen ausgeworfen werden, zu einer Ansteckung mit dem Coronavirus führen. Schützen lassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang durch transparente Schutzwände mit umlaufender Aerosolkante, die eine Übertragung von Tröpfchen aber ebenso die unkontrollierte Ausbreitung von mitunter infektiösen Aerosolen verhindern.
Ebenso sind Notar und Mandant im Beurkundungsraum einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Die Gefahr einer Tröpfcheninfektion lässt sich hier zwar auch hier durch den Einsatz von Aerosolschutzwänden oder durch entsprechende Abstandsregeln reduzieren. Jedoch sind insbesondere bei längeren Beurkundungsterminen nicht die beim Sprechen ausgeworfenen größeren Tröpfchen das Problem, sondern winzig kleine Aerosolpartikel, die unsichtbar in der Luft schweben.
Wissenschaftlich bewiesenes Wirkprinzip
Zahlreiche wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass sich bereits mit der Atmung und überwiegend beim Sprechen mit dem SARS-CoV-2-Virus behaftete Aerosolpartikel über mehrere Meter hinweg verbreiten und bis zu mehrere Stunden infektiös in der Raumluft schweben können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Masken schützt zwar zuverlässig vor größeren Tröpfchen, aber nicht vollends vor der Einatmung dieser winzig kleinen Aerosolpartikel. Daher lässt es sich während eines Beurkundungstermins in einem nur schlecht belüfteten Raum nahezu nicht vermeiden, das man Luft einatmet, die zuvor von der gegenüber sitzenden Person ein- und wieder ausgeatmet wurde – und dadurch womöglich mit infektiösen Coronaviren belastet ist. Erschwerend hinzu kommt, dass Räume in der kalten Jahreszeit zumeist nicht ausreichend gelüftet werden, da sie ansonsten zu stark auskühlen. Etwaige Virenpartikel verbleiben daher in der Raumluft und potenzieren sich mit jeder Beurkundung.
Trotec-Hochleistungsluftreiniger senken das Infektionsrisiko im Notariat
Einen hohen Schutz vor luftgetragenen Ansteckungsrisiken während Beurkundungen ermöglichen mobile Trotec-Hochleistungsluftreiniger. Eigens für die Aerosolfilterung konzipiert und mit einem hocheffizienten HEPA-Filter der Filterklasse H14 (zertifiziert nach EN 1822) ausgestattet, reduzieren Raumluftreiniger der TAC-Serie sowie der Design-Hochleistungsluftreiniger AirgoClean One die Zahl der Aerosolpartikel in der gefilterten Raumluft um bis zu 99,995 Prozent.
Lediglich 6 bis 15 Minuten benötigt ein Hochleistungsluftreiniger TAC V+, um die Virenlast in einem 80 qm großen Bereich zu halbieren. In kleineren Räumen erfolgt die Halbierung sogar bereits nach 3 Minuten! Durch die technische Luftfilterung wird die Raumluft fortlaufend im Schwebstofffilter gereinigt und von Krankheitserregern wie SARS-CoV-2- oder Influenza-Viren aber ebenso von Bakterien, Allergenen wie auch krankmachenden Feinstaubpartikeln befreit. Damit verringert sich selbst bei länger Besprechungen oder Beurkundungen die Gefahr einer indirekten Ansteckung mit dem Coronavirus erheblich.
Lufthygiene schafft Raum für unbelastete Beurkundungstermine
Ein weiterer Grund, der für den Einsatz von mobilen Luftreinigern im Notariat spricht, ist das persönliche Wohlbefinden aller Beteiligten. Nicht selten resultieren Notariatstermine aus zutiefst persönlichen Motiven, deren Erörterung einen ungestörten und vertrauensvollen Rahmen erforderlich macht. Lärmquellen sollten daher zwingend reduziert werden, damit die Gesprächsatmosphäre nicht negativ beeinflusst wird. Offene Fenster, um den Raum mit Frischluft zu durchlüften, sind dabei nur bedingt hilfreich. Noch schwieriger wird die Lüftung im Winter – mit Außentemperaturen um den Gefrierpunkt. Dann sinkt mit jeder Fensterlüftung auch unweigerlich die Raumtemperatur. Die Folge sind explodierende Heizkosten. Ganz abgesehen davon, dass durch kühle Innenraumtemperaturen ebenfalls das Wohlbefinden leidet. Durch den Einsatz eines mobilen Hochleistungsluftreinigers lassen sich Lüftungsintervalle hingegen reduzieren, ohne dabei die Selbstfürsorge und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Mandanten außer Acht zu lassen.
Gut zu wissen: Moderne Hochleistungsluftreiniger wie der TAC V+ reinigen die Luft nahezu lautlos. Mit einem Schallpegel von gerade einmal 31 dB(A) ist ein TAC-Raumluftreiniger so leise wie das Ticken einer Armbanduhr, während Straßenverkehrslärm einen Geräuschpegel von bis zu 65 dB(A) erreichen kann.
In zahlreichen Notariaten und Anwaltskanzleien kommen TAC-Hochleistungsluftreiniger daher bereits seit Beginn der Pandemie zum Einsatz, um das Notariats- bzw. Kanzlei-Team und Mandanten bestmöglich vor einer aerogenen Übertragung des Coronavirus zu schützen.
Nachgewiesene Wirksamkeit im Verhindern einer indirekten Corona-Infektion
Wissenschaftliche Untersuchungen attestieren Trotec-Hochleistungsluftreinigern eine hohe Wirksamkeit in der Vermeidung indirekter Ansteckung mit dem Coronavirus – allen voran die vielbeachteten Studien von Prof. Christian Kähler. Der Münchner Aerosolexperte konnte in Untersuchungen nachweisen, dass sich die Virenlast in geschlossenen Räumen durch einen TAC V+ Hochleistungsluftreiniger in kürzester Zeit auf ein nahezu ungefährliches Niveau reduzieren lässt.
Info-Flyer "Beurkundungen und Beglaubigungen während der Corona-Pandemie"
Laden Sie sich den Info-Flyer
"Beurkundungen und Beglaubigungen während der Corona-Pandemie" hier als PDF herunter
Studie "Raumluftreiniger" der Universität der Bundeswehr München
„Mit den mobilen Raumluftreinigern können sie das indirekte Infektionsrisiko nahezu vollständig ausschließen, wenn sie die richtig betreiben … Diese Geräte bieten vor allen Virusvarianten einen guten Schutz.“
Prof. Christian Kähler, Universität der Bundeswehr München
Prävention im Notariat: Eine nachhaltige Investition in Gesundheit und Wohlbefinden
Infektionsschutz-Lösungen von Trotec ermöglichen eine sichere und unkomplizierte Rückkehr zur Normalität im täglichen Miteinander – trotz Corona. Auch bei den jährlich wiederkehrenden Grippewellen können unsere CO2-Ampeln, Hochleistungsluftreiniger der TAC-Serie wie auch die Design-Luftreiniger der AirgoClean-Serie wirksam vor einer aerogenen Infektion mit Influenzaviren schützen. Die vergleichsweise geringen Investitionskosten werden durch die Vorteile eines maximalen Infektionsschutzes aufgehoben. Erhältlich sind die mobilen TAC-Hochleistungsluftreiniger und Design-Luftreiniger der AirgoClean-Serie im Trotec Online-Shop sowie im stationären Trotec-Store in Heinsberg.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren technischen Infektionsschutz-Lösungen:
Trotec GmbH, Telefon: +49 2452 962-777, E-Mail: kam@trotec.de
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