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Altgeräteentsorgung – alle Infos auf einen Blick

Elektrogeräte gehören nicht in den Müll! Sie enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Häufig sind in alten Geräten aber auch Schadstoffe enthalten, die bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt gefährden.

Grundsätzlich – welche Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll?

Das Elektrogerätegesetz schreibt vor, dass ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Zu recycelnde Elektrogeräte erkennen Sie an diesem Symbol. Es weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden muss.

Altgeräterücknahme

Als Verbraucher können Sie Elektro- und Elektronikgeräte zumeist kostenfrei bei ihrem lokalen Wertstoffhof oder anderen Rücknahmestellen entsorgen. Die nächstgelegene Sammelstelle finden Sie bequem und einfach im E-Schrott-Rückgabefinder oder erfragen diese einfach bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Rücknahme von Elektrogeräten bei Trotec

Auch Trotec hat sich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Nachhaltigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem ökologischen Fußabdruck sind wesentliche Bestandteile der Trotec-Unternehmensphilosophie.

Beim Einkauf in einem unserer stationären Trotec-Stores haben Sie die Möglichkeit ausgediente Altgeräte bis zu einer maximalen Kantenlänge von 25 cm entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kostenlos zur Entsorgung abzugeben. Die Abgabe von derartigen Kleingeräten ist nicht an den Kauf eines Neugerätes geknüpft.

Bei Kauf eines Gerätes aus den nachfolgenden Kategorien bieten wir die kostenlose Annahme eines Gerätes aus der gleichen Kategorie an, sofern das Gerät im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neu erworbene Ersatzgerät erfüllt:

  • Elektrogesetz-Warenkategorie 1: Wärmeüberträger (z.B. Klimageräte)
  • Elektrogesetz-Warenkategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
  • Elektrogesetz-Warenkategorie 3: Lampen
  • Elektrogesetz-Warenkategorie 4: Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
  • Elektrogesetz-Warenkategorie 5: Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
  • Elektrogesetz-Warenkategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.

Bei Bestellungen im Trotec Online-Shop können wir die Abholung von großen Altgeräten (Kategorie 1, 2 + 4 ; Kantenlänge > 50 cm) für Sie veranlassen. Für kleinere Geräte hat die Firma Interseroh bundesweit Annahmestellen zur Rücknahme von Altgeräten eingerichtet.

Finden Sie hier die nächstgelegenen Annahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte!

https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/

Sie möchten ein großes Altgerät kostenfrei abgeben? Fordern Sie hier Ihren Rückgabeschein an.

Senden Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff „Altgeräteentsorgung“ an logistik@trotec.de und fügen Sie die Rechnung des Neugerätes bei. Wir werden Ihre Daten umgehend prüfen und eine Abholung des Altgerätes mit Ihnen abstimmen.